Hier können Sie einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben, um gezielt Seiten zu finden die Ihren Suchwörtern entsprechen.

© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat

Je nach Unternehmensform und Mitarbeiterzahl können Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Mitwirkungsrechte wahrnehmen. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen.

Auf Unternehmensebene können Mitwirkungsrechte auch durch die Vertretung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat bestehen. 

Ob es in einem Unternehmen einen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmervertretern gibt, hängt von der Gesellschaftsform und der Mitarbeiteranzahl ab. Im einfach mitbestimmten Aufsichtsrat sind die Arbeitgebervertreter in der Mehrheit (zwei Drittel) im paritätisch besetzten Aufsichtsrat stellt die Arbeitnehmerseite 50 Prozent der Aufsichtsräte.

Art des Aufsichtsrates (AR)Fakultativer bzw. freiwilliger ARAR nach Drittelbeiligungs-gesetzAR nach Mitbestimmungs-gesetz
Gesetzliche Grundlagez.B. §§ 52 Abs. 1 GmbHG i.V.m. Aktiengesetz (AktG)§§ § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG i.V.m. AktG§§ 6 ff Mitbestimmungs-gesetz(MitbestG)
Voraussetzungen, u.a. Mitarbeiter-AnzahlBis 500 Arbeitnehmer (AN)500 bis 2000 ANüber 2000 AN
Besetzungnicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt Gesellschaftsvertrag2/3 Arbeitgeber-vertreter (AG), 1/3 AN-Vertreterparitätisch: 50%  AG-Vertreter, 50 % AN-Vertreter


Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung (§ 111 AktG) durch Einsicht in die Unternehmensunterlagen. So hat der Aufsichtsrat zum Beispiel den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen. Ferner obliegt dem Aufsichtsrat eine Beratungsfunktion. Er darf allerdings nicht direkt in die Geschäftsführung eingreifen.

Für die Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgaben ist der Aufsichtsrat auf Informationen durch die Geschäftsführung angewiesen. Die Geschäftsführung hat deshalb eine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat. Darüber hinaus können auch einzelne Aufsichtsratsmitglieder jederzeit Berichte an das Aufsichtsratsgremium verlangen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Anja Feist
Leiterin Mitbestimmung und Technologieberatung

Bürgerstraße 1, 2. Etage
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-942
E-Mail schreiben

KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Alexander-Martin Koch
Berater Mitbestimmung und Technologieberatung

(Wirtschaftliche Mitbestimmung)
Bürgerstraße 1, 2. Etage
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-964
E-Mail schreiben