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Sowohl in Bremen, als auch in Bremerhaven hat sich das Hotelangebot deutlich ausgeweitet und auch die Gastronomie ist stark gewachsen. In dieser Entwicklung spiegelt sich wider, dass Bremen und Bremerhaven immer beliebtere Reiseziele werden. Sie hängt aber auch mit der insgesamt verbesserten Lage auf dem Arbeitsmarkt zusammen, denn eine gute Einkommenssituation wirkt sich grundsätzlich positiv auf den inländischen Konsum und damit auch auf die Umsätze in der Gastronomie aus.
Insgesamt sind inzwischen etwa 10.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Gastgewerbe tätig. 55 Prozent von ihnen arbeiten in Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben und Cafés. Einschließlich der Minijobberinnen und Minijobber, der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen sind es sogar 23.000 Erwerbstätige.
Trotz der dynamischen Beschäftigungsentwicklung stehen die Arbeitsbedingungen in dieser Branche stark in der Kritik. Die Beschäftigten beziehen mit Abstand das niedrigste Durchschnittseinkommen. Fast drei Viertel von ihnen arbeiten zu einem Niedriglohn und in keiner anderen Branche ist der Minijob-Anteil höher. Im Bereich Restaurants und Gaststätten ist beispielsweise nur noch jeder Vierte in Vollzeit tätig. Bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von etwa 2.000 Euro ist es nachvollziehbar, dass Teilzeitbeschäftigte nicht von ihrem Einkommen leben können. 13 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie beziehen daher zusätzlich zu ihrem Einkommen Harz IV.
Problematisch sind aber auch die körperlichen und psychischen Belastungen durch die hohe Arbeitsverdichtung. Überlange Arbeitszeiten, Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit wirken sich vor allem mit zunehmendem Alter negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Dies gilt umso mehr, da gerade in dieser Branche häufig gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird – beispielsweise in dem Pausen oder Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Fast 53 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Gastgewerbe haben im Rahmen der Beschäftigtenbefragung „Koordinaten der Arbeit“ angegeben, dass sie ihre Tätigkeit aufgrund der hohen Belastungen nicht bis zum Rentenalter ausführen können. Nur in der Bauindustrie ist der Anteil höher. Ein Großteil dieser Beschäftigten geht sogar davon aus, nur bis zum Alter von 50 Jahren arbeiten zu können. Angesichts der niedrigen Löhne und des geringen Anteils an Vollzeitstellen ist die Gefahr von Altersarmut betroffen zu sein also besonders hoch.
"Ich war eine Vollzeit-Festangestellte, die einfach alles gemacht hat."
Auszubildende in einem Restaurantbetrieb
Großer Handlungsbedarf besteht auch bei den Ausbildungsbedingungen. Im DGB Ausbildungsreport werden die Ausbildungsgänge im Gastgewerbe immer wieder am schlechtesten beurteilt. So leistet beispielsweise jeder zehnte Auszubildende mehr als zehn Überstunden in der Woche. Weil Auszubildende in vielen Bereichen bereits nach kurzer Zeit wie reguläre Beschäftigte eingesetzt werden können, gibt es hier teilweise extrem hohe Ausbildungsquoten, um Personalkosten zu sparen. Der Anteil der Auszubildenden, der die Ausbildung frühzeitig abbricht, ist hier ebenfalls überdurchschnittlich.
"Eigentlich ist es ein schöner Beruf…"
Köchin
Interviews mit Beschäftigten aus dem Gastgewerbe haben aber nicht nur die großen Baustellen offenbart, sondern auch gezeigt, dass viele den Beruf in dieser Branchen ganz bewusst gewählt haben und ihn gerne ausüben. Dies war häufig dann der Fall, wenn die Beschäftigten vernünftig bezahlt und ihre Arbeitszeitwünsche berücksichtigt wurden. Die schwierigen Arbeitsbedingungen sind also keineswegs ein "systemimmanentes" Problem.
Gerade vor dem Hintergrund, dass bereits seit längerer Zeit im Gastgewerbe über einen hohen Fachkräftebedarf geklagt wird, sollten hier gezielt Maßnahmen eingeleitet werden, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dass es in Bremen gelungen ist, die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrags einzuführen, ist hierbei ein wichtiger Schritt, weil so nicht nur der Mindestlohn in dieser Branche angehoben wurde, sondern auch Fachkräfte von besseren Einkommen profitieren. Darüber hinaus sollten aber auch die Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ausgeweitet werden. So könnte die Gewerbeaufsicht beispielsweise eine Untersuchung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im Gastgewerbe" durchführen.
Dringend erforderlich ist es aber auch, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Betriebe, die wegen ihres schlechten Umgangs mit Auszubildenden aufgefallen sind, sollten von den gesetzlich zuständigen Stellen daher verstärkt in den Fokus genommen werden.
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Branchenanalyse, Mai 2018
Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2018
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