Die Grundrente

— Rentenplus nach langer Arbeit

Text: Magnus Brosig
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Was soll die Grundrente leisten?

Viele verdienen im Niedriglohnsektor so wenig, dass sie selbst nach jahrzehntelanger Arbeit ihre Rente durch Sozialleistungen aufstocken müssen. Diese Gerechtigkeitslücke wird nun mit der sogenannten Grundrente etwas geschlossen.

Bekommt jeder und jede einen festen Grundbetrag?

Nein, auch wenn der Name daran denken lässt. Stattdessen erhalten bestimmte Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag je nach individueller Vorleistung, wenn sie mindestens 33, besser noch 35 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.

Aber wenn ich zu wenig Rente bekomme, konnte ich diese doch schon vorher aufstocken lassen?

Das sind zwei ganz unterschiedliche Wege. Wer so wenig Rente erhält, dass er unter dem Grundsicherungsbedarf liegt, kann sein Einkommen über das Sozialamt aufstocken lassen. Das heißt aber: Beantragen und alles offenlegen – auch das Vermögen. Auch wer mit im Haushalt lebt und dessen finanzielle Lage spielen eine Rolle. Wenn eine solche Prüfung nachgewiesen hat, dass jemand das Geld braucht, erhält er ergänzende Leistungen. Aber eben nicht, weil er sich aufgrund der Beitragsjahre eine höhere Rente verdient hätte, sondern weil er das Geld zum Leben braucht.

Und was ist mit der Grundrente anders?

Die Rentenversicherung berechnet den Zuschlag automatisch und zahlt ihn als echten Rentenbestandteil aus. Niemand muss ihn beantragen. Wie groß er ist, hängt aber eben auch vom Einzelfall ab. So kann die Rente durchaus um gut 400 Euro pro Monat höher ausfallen – oder auch nur um wenige Euro steigen. Und sie kann immer noch unter der Grundsicherung liegen. Übrigens gibt es auch hier eine Einkommensprüfung, auch wenn sie bei selbst erarbeiteten Renten eigentlich fehl am Platze ist. Immerhin läuft auch diese automatisch ab, weil die Rentenversicherung die notwendigen Informationen vom Finanzamt erhält. Wegen des großen Aufwands werden die ersten Zuschläge wohl erst ab dem Sommer ausgezahlt, allerdings auch rückwirkend.

Wäre eine echte Grundrente nicht einfacher und vernünftiger – damit eben niemand unter die Grundsicherung fällt?

Wir als Arbeitnehmerkammer finden es grundsätzlich richtig, dass die Renten nicht einheitlich hoch sind, sondern Vorleistung entsprechend anerkannt wird. Das müsste jedenfalls für die bereits erworbenen Ansprüche auch so beibehalten werden. Und wenn das System dennoch ab jetzt auf Einheitsrenten umgestellt würde, wären lohnbezogene Beiträge wohl kaum noch begründbar. Eine echte Grundrente müsste dann aus Steuermitteln bezahlt werden und wäre vermutlich eher gering.