24.05.2022
Tariftreue: Neues Gesetz sollte bis Jahresende in Kraft treten
Arbeitnehmerkammer begrüßt Senatsbeschluss
Die Arbeitnehmerkammer begrüßt den heutigen (Dienstag) Senatsbeschluss zur Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. „Wir freuen uns, dass künftig bei allen öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen Betriebe zur Zahlung von Tariflöhnen verpflichtet werden. Wir erwarten, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig eingeleitet wird, so dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten kann“, betont Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Umfassende Tariftreueregelungen sorgen dafür, dass der Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht auf Kosten der Beschäftigten geführt wird. Zudem werden Anreize gesetzt, dass Betriebe in die Tarifbindung zurückkehren. Denn im Land Bremen wenden – ebenso wie im Bund – immer weniger Unternehmen Tarifverträge an: Waren im Jahr 2000 noch 38 Prozent der bremischen Betriebe tarifgebunden und erhielten daher 67 Prozent der Beschäftigten Tariflöhne, waren es 2020 nur noch 19 Prozent der Betriebe (56 Prozent der Beschäftigten). Nur Tarifverträge sichern den Grundsatz 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'. Die Lohnlücke zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Betrieben beträgt knapp 10 Prozent.
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